Die Aufnahme in unsere Musikschule ist jederzeit möglich.
 
Die Anzahl Lektionen ist so berechnet, dass während der Volksschulferien kein Unterricht stattfindet.
 
Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise und ist im Voraus zahlbar. Ab zwei Familienmitglieder wird ein Rabatt von 10% auf das Unterrichtshonorar gewährt (musikalische Frühförderung ausgeschlossen).
 
Versäumte - auch entschuldigte - Lektionen sind Honorarpflichtig und werden verrechnet. Entschuldigte Lektionen seitens des Schülers werden nach Möglichkeit nachgeholt. Ausfallende Lektionen seitens des Lehrers werden gutgeschrieben.
 
Die Abmeldung ist schriftlich, einen Monat vor Ablauf des laufenden Quartals einzureichen, ansonsten bleibt die Zahlungspflicht für das folgende Quartal bestehen.
 
Mietinstrumente bleiben Eigentum des Musikstudio Künzle und sind am Ende der Mietperiode zurückzugeben. Schäden, Mängel und dadurch entstehende Reparaturkosten gehen voll zu Lasten des Mieters.
 
Musikstudio Künzle, gültig ab 01.01.2012